Anerkennung bei Krankenkassen
Ich bin Krankenkassen anerkannt. Je nach Zusatzversicherung erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse die Behandlung und allfällige Medikamente zurück.
WICHTIG: Klären Sie vorgängig mit Ihrer Krankenkasse ab, welche Leistungen übernommen werden.
EMR
Anerkannte Therapien: Naturheilkundliche Praktiken (Naturheilpraktiker), westliche Phytotherapie, Diätetik, Ausleitende Verfahren, Hydrotherapie
Angeschlossene Versicherungen: https://emr.ch/partner
ASCA
Anerkannte Therapien: Naturheilkunde, Ernährungsberatung, Klassische Massage, Phytotherapie, Schröpfen
Angeschlossene Versicherungen: http://www.asca.ch/dc.aspx?content=Assureurs_conventionnes
Visana
Bei der Visana bin ich als Naturheilpraktikerin registriert. Mit einer entsprechenden Zusatzversicherung (Komplementär I-III) übernimmt die Visana die Kosten der Therapie. Es werden diverse Therapieformen zurück erstattet.
Komplementär I: Abrechnung nur auf schulärztliche Anweisung
Komplementär II und III: Abrechnung ohne schulärztliche Anweisung
EGK
Bei der EGK bin ich als Naturheilpraktikerin registriert. Es werden diverse naturheilkundliche Verfahren sowie die klassische Massage zurück erstattet.